DER ENERGIEAUSWEIS

Kein Verkauf ohne
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DER ENERGIEAUSWEIS IST PFLICHT

Mit Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2009 wurde die Pflicht für Energieausweise für Bestandsgebäude eingeführt. Zum 01. Mai 2014 haben sich mit der EnEV 2014 die Rahmenbedingungen weiter verschärft, mit dem Ziel einen Niedrigstenergiestandard bis 2021 zu erreichen.

Das heißt, für alle Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude (Gewerbebauten) sind Energieausweise heute Pflicht.

Der Gesetzgeber sieht zwei mögliche Ausweisarten vor.

BEDARFSBASIERTER ENERGIEAUSWEIS

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden.

VERBRAUCHSBASIERTER ENERGIEAUSWEIS

Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig, also entweder bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen, neueren oder modernisierten

Sie wohnen in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Wohnung? Prima, dann benötigen Sie (noch) keinen Energieausweis.

Sobald Sie sich aber dazu entschließen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder neu zu vermieten, gelten folgende verschärfte Rahmenbedingungen der EnEV 2014:

  • Käufer oder Mieter muss unaufgefordert bei Erstbesichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden.
  • Bei der Angebotswerbung, z. B. in Zeitungsanzeigen, Immobilienportalen, muss außer dem Energieausweistyp, dem Baujahr und der Befeuerungsart neu auch die Energieeffizienzklasse und der Endenergiewert angegeben werden.
  • Spätestens bei Notarvertrag muss der Energieausweis dann auch übergeben werden.

Verstöße werden mit bis zu 15.000 € geahndet. Sorgen Sie vor!

ERSTELLUNG VON ENERGIEAUSWEISEN – EIN SERVICE VON ERA

Auch in Sachen Energieausweis können Sie sich auf unseren professionellen Service verlassen. Auf Wunsch erfassen wir alle relevanten Daten für die Erstellung des Energieauseises für Sie. Diese werden nach den strengen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) und unter Mitarbeit qualifizierter Energieberater verarbeitet und ausgewertet. Der Energieausweis beinhaltet in allen Fällen die gesetzlichen Vorschriften und benennt Modernisierungsvorschläge, sofern sie sinnvoll sind.

Die Vorteile für Sie:

  • Alles aus einer Hand
  • Qualifizierte Sachverständige
  • Einfach und günstig
  • Energieausweis liegt bei Verkaufsstart vor
  • Interessenten werden gemäß Gesetz informiert
  • Vermeidung von Abmahnungen und teuren Bußgeldern

Welche Regelungen sich darüber hinaus noch ergeben und wie es um die Gültigkeit von Energieausweisen bestellt ist, erfahren Sie von Ihrem ERA Immobilienexperten. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns.

ERA Invest Worms


Kontaktieren Sie mich gerne bei jeglichen Fragen, ich stehe Ihnen Rede und Antwort.

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